Bezirksregierung Münster – Übersetzungen für die Anerkennung für Gesundheitsberufe

An dieser Stelle möchten wir Sie informieren, welche Anforderungen die Bezirksregierung Münster an die Übersetzungen stellt. Im Rahmen des beruflichen Anerkennungsverfahrens werden genaue Vorgaben gemacht. 

Quelle: https://www.bezreg-muenster.de/themen/gesundheit-und-soziales/zentrale-anerkennungsstelle-fuer-gesundheitsberufe/zag-pug/faq

 

 

-          Es ist eine qualifizierte Übersetzung vorzulegen. Diese kann nur von einer in Deutschland gerichtlich ermächtigten, beeidigten   oder öffentlich bestellten Übersetzerin erstellt werden.

 

-          Die Übersetzung muss in die deutsche Sprache erfolgen.

 

-          Sie muss einen Bestätigungsvermerk enthalten: "Die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung aus der ...   Sprache wird bescheinigt.“

 

-          Der Bestätigungsvermerk muss durch die Übersetzerin unterschrieben werden.

 

-          Die Dokumente müssen vollständig übersetzt werden.

 

-          Die Übersetzungen müssen vom Originaldokument oder von einer beglaubigten Kopie vorgenommen werden. Übersetzungen   von einfachen Kopien werden nicht akzeptiert.

 

-          Sollte eine Übersetzung von einer beglaubigten Kopie vorgenommen werden, muss diese Beglaubigung von einer öffentlichen   deutschen Stelle (zum Beispiel deutsche Auslandsvertretung, Bürgerbüro/-service der Gemeinden/Landkreise, Notar) erstellt   worden sein.

 

-          Eine von einer ausländischen Institution gefertigte beglaubigte Kopie wird nicht als Basis für die Übersetzung akzeptiert. Im   Übersetzervermerk muss angegeben werden, wenn nicht auf Grundlage des Originals übersetzt wurde.

 

-          Zudem müssen Übersetzungen zweifelsfrei dem Ursprungsdokument zugeordnet werden können. Jedes Dokument muss   separat mit einem Bestätigungsvermerk der Übersetzerin versehen sein. Zusammenfassungen in einem „Paket“ sind nicht   zulässig. Sie bestehen daher immer aus einem zusammenhängendem, geheftetem Dokument.  Siehe dazu die unten   aufgeführte Abbildung.

 

 

 

Anerkennungsverfahren Übersetzung Bezirksregierung Münster
Heftung der Übersetzung für die Bezirksregierung Münster im beruflichen Anerkennungsverfahren