Hinweise und Häufig gestellte Fragen - FAQ

Was ist ein vereidigter Übersetzer?

Dolmetscher und Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Diese können auch als „allgemein beeidigte“ oder „ermächtigte“ bzw. „öffentlich bestellte“ Übersetzer/Dolmetscher bezeichnet werden. Nur sie dürfen eine sog. beglaubigte Übersetzung (Bestätigung der Übersetzung) erstellen, welche von Behörden und Ämtern verlangt werden.

 

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Der/die Übersetzer/in ist vom Gericht ermächtigt oder beeidigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung zu bestätigen (umgangssprachlich: „beglaubigte Übersetzung“). Ein Beglaubigungsvermerk, ein Stempel und die Unterschrift kennzeichnen die Bestätigung der Übersetzung. Eine beglaubigte Übersetzung wird benötigt bei der Übersetzung von Urkunden und Dokumenten (wie. z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Zeugnissen) zur Vorlage bei Ämtern und Behörden.

 

Was ist eine Apostille?

Beispiel einer Apostille für ein Zeugnis
Apostille der Bezirksregierung Arnsberg

Die Haager Apostille bietet verbesserte Rechtssicherheit im internationalen Urkundenverkehr. Besonders im Bereich der Übersetzungen wird sie häufig verwendet und sogar verlangt. Bevor ein Dokument übersetzt wird kann eine Apostille eingeholt werden. Eine Apostille bestätigt die Echtheit des Dokuments, die Befugnis des Beamten, welcher die Urkunde ausgestellt hat und seine Unterschrift. Sie sorgt damit für Rechtssicherheit auf internationaler Ebene und hilft ausländischen Behörden bei der Anerkennung von Dokumenten.  Sie kann nur erteilt werden, sofern beide Länder dem Haager Übereinkommen von 1961 zugestimmt haben.

 

Wann brauche ich eine Apostille?

Wenn die Behörde im Ausland zusätzlich zur Übersetzung auch eine Apostille verlangt. Die Übersetzung Ihrer Dokumente dient einem bestimmten Zweck, wie z.B. die Anerkennung der Ehe oder der Vaterschaft bei einer Behörde im Ausland. Die Übersetzung benötigen die Behörden, damit Sie die Dokumente überhaupt lesen und verstehen können. Die Apostille dient zur Rechtssicherheit.

 

Wo bekomme ich eine Apostille?

Das richtet sich nach der Art der Urkunde. In Deutschland werden Apostillen z.B. von den Bezirksregierungen erteilt oder aber auch von Landgerichten und vom Bundesverwaltungsamt. Es können aber auch noch andere Behörden zuständig sein. Bitte fragen Sie bei der Behörde nach, welche das Dokument ausgestellt hat.

 

  • Arbeiten Sie auch für Privatkunden? – Ja!
  • Bieten Sie amtlich beglaubigte Übersetzungen für offizielle Zwecke an? – Ja, wir haben dafür spezielle Übersetzer/innen, welche von einem Gericht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigen können. Dies wird mit Stempel und Unterschrift bekräftigt.
  • Kann ich auch nur einen Teil des Textes übersetzen lassen, um Kosten zu sparen? – Grundsätzlich ist es notwendig ein Dokument oder eine Urkunde vollständig zu übersetzen. Jedoch kann im Einzelfall geprüft werden, ob das wirklich notwendig ist. Je nach Aufbau und Struktur des Dokuments kann von der Grundregel alles zu übersetzen abgewichen werden.
  • In meinem Dokument ist bei der Erstellung ein Fehler gemacht worden. Kann dieser bei der Übersetzung korrigiert werden? – Der Übersetzer ist bei einer beglaubigten Übersetzung dazu verpflichtet den Originaltext richtig und vollständig zu übersetzen. Richtig in diesem Sinne heißt hier: Er muss den Text genauso wie im Original wiedergeben. Das bedeutet, dass auch Fehler im Original genauso in der Übersetzung übernommen werden müssen (z.B. kann die Schreibweise eines Namens im Originaltext falsch sein „Matthias“ statt „Matias“). In der Übersetzung selber müsste der Name dann identisch übernommen werden. Der Übersetzer kann lediglich eine Anmerkung unter die Übersetzung fügen in der steht, dass hier ein Fehler vorliegt und die Schreibweise des Namens anders lautet. Dieses kann mit dem Pass überprüft werden.
  • Benötigen Sie das Originaldokument für die  Übersetzung ? - Nein, wir benötigen Ihre Originaldokumente nicht. Es reicht, wenn Sie uns einen Scan Ihrer Unterlagen per E-Mail zusenden. Dieser Scan wird dann später ausgedruckt und untrennbar mit Stempel und Unterschrift des Übersetzers mit der Übersetzung verbunden. Dies ist in 99 % aller Fälle ausreichend. Es gibt jedoch Ausnahmen. Falls eine Behörde oder Institution zwingend verlangt, die Übersetzung mit dem Original zu verbinden. Bitte erkundigen Sie sich zunächst bei der zuständigen Stelle, welche Art der Übersetzung verlangt wird. Oftmals ist es sehr hilfreich mit dem zuständigen Beamten zu sprechen und so können Unklarheiten im Vorfeld ausgeräumt werden.
  • Wie kann ich bezahlen? – Sie erhalten eine Rechnung mit der Übersetzung oder per E-Mail. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie bitte auf das angegebene Konto.
  • Wie erhalte ich die Übersetzung ? – Eine beglaubigte Übersetzung kommt per Post zu Ihnen, wobei wir vorab einen Scan der Übersetzung per E-Mail senden können, um den Vorgang zu beschleunigen. Nicht beglaubigte Übersetzungen erhalten Sie per E-Mail, in der Regel als Worddatei.
  • Wie lange dauert die Übersetzung? – Die Dauer der Übersetzung ist grundsätzlich abhängig vom Umfang des Textes. Je größer der Textumfang, desto mehr Zeit wird benötigt. Es spielen aber auch noch andere Faktoren eine Rolle, wie z.B. Fachgebiet des Textes, Struktur, unsere Auslastung der Übersetzer etc..
  • Wie schnell kann eine beglaubigte Übersetzung erstellt werden? - Für gewöhnlich benötigt eine beglaubigte Übersetzung 2-3 Werktage ab Auftragserteilung, bis die gedruckte Übersetzung per Post bei Ihnen ist. Der Scan vorab ist per E-Mail innerhalb von 1-2 Tagen bei Ihnen. Dies gilt für Text mit 1-5 Seiten. Ist der Textumfang größer, kann es wie gesagt auch länger dauern. Nicht beglaubigte Übersetzungen erhalten sie per E-Mail. Kleine Texte sind innerhalb von 24 Stunden lieferbar.
  • Was kostet die Übersetzung? – Wir kalkulieren die Kosten für jeden Kunden individuell. Dazu ist es notwendig den oder die Texte vorher zu sehen. Neben der Anzahl der Seiten spielen die Sprachkombination, das Fachgebiert, die Struktur des Textes, die Lesbarkeit und viele weitere Faktoren eine Rolle. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Text zunächst sichten müssen, um Ihnen ein faires und verbindliches Angebot unterbreiten zu können.
  • Ich habe die Übersetzung schon selber durchgeführt oder durchführen lassen. Ich benötige nur die Beglaubigung (Stempel). Können diese Übersetzung beglaubigen? – Grundsätzlich sind die Übersetzer auch dazu ermächtigt die Richtigkeit und Vollständigkeit anderer Übersetzer zu bescheinigen. Dazu muss die Übersetzung natürlich geprüft werden. In der Praxis verursacht dies vergleichbare Kosten wie eine Neuübersetzung. Wir werden solche Anfragen in der Regel daher ablehnen oder entsprechend berechnen.
  • Wie kann ich meine Dokumente zu Ihnen senden? – Der schnellste Weg ist ein Scan per E-Mail. Scannen Sie die Dokumente ein und schreiben Sie eine Anfrage per E-Mail (info@brensing-uebersetzungen.de), wobei sie den Scan an die E-Mail anhängen. Dazu können sie auch unser Onlineformular verwenden. Falls sie nicht die Möglichkeit dazu haben, können sie uns auch ein Fax:+49(0)2374 973781 senden. Bitte fügen auch ein Deckblatt mit Ihrer Anfrage und Ihren vollständigen Kontaktdaten bei (Vorname, Name, Straße, PLZ, Ort, Rufnummer, E-Mail-Adresse). Falls auch das nicht geht, haben sie die Möglichkeit uns die Unterlagen per Post zukommen zu lassen.
  • Können sie auch handschriftliche Texte übersetzen? - Hin und wieder kommt es vor, dass wir Urkunden oder Texte erhalten, welche vollständig oder teilweise handschriftlich verfasst sind. Dabei kann es vorkommen, dass die Handschrift nicht oder nur schwer lesbar ist. Diese Dokumente müssen wir uns auf jeden Fall genau ansehen und auch dem Übersetzer vorlegen, bevor wir ein Angebot abgeben können.
  • Welche Dateiformate können Sie bearbeiten? - Alle Standardformate von MS-Office (Word, Excel, Powerpoint, Outlook). Bilddateien wie jpg, gif, tif, bmp etc. Pdf Dateien und auch Exportdateien von indesign wie idml und indd. Haben Sie ein anderes Dateiformat, so sprechen Sie uns einfach an oder senden die Datei zu. Wir prüfen dann, ob wir die Datei bearbeiten können.
  • Unterschied zwischen notarieller Beglaubigung und "beglaubigter Übersetzung" 
    Es kommen immer wieder Kunden zu uns, welche eine notariell beglaubigte Übersetzung anfragen. An dieser Stelle möchten ich einige Begriffe erklären, damit Missverständnisse beseitigt werden.
    Ein Notar bietet u.a. Beglaubigungen und Beurkundungen an.  Diese Dienstleistungen beziehen sich jedoch immer auf Schriftstücke in der deutschen Sprache, es sei denn der Notar ist auch Übersetzer. Die Bestätigung der Echtheit eines Dokumentes nennt man (Abschrifts-) Beglaubigung.
    Die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift wird (Unterschrifts-) Beglaubigung genannt. Hierbei geht es um die Bestätigung der Unterschrift. Der Inhalt des Dokuments oder der Urkunde spielt dabei keine Rolle.  
    Daneben gibt es noch die notarielle Beurkundung. Diese ist deutlich umfassender und prüft neben der Unterschrift auch den Inhalt des Dokuments, Ihren Willen und ggf. weitere Punkte.
    Die Dienstleistungen des Notars haben also nichts mit der sogenannten „beglaubigten Übersetzung“ zu tun. Bei der „beglaubigten Übersetzung“ bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit seiner Unterschrift und Stempel. Dazu hat er nicht nur die fachlichen Fähigkeiten, sondern ist darüber hinaus auch von einem Gericht dazu ermächtigt dies zu tun. Die „beglaubigte Übersetzung“ ist nahezu bei allen Urkunden und Dokumenten notwendig, welche bei einer Behörde, Gericht oder bei einem Amt vorgelegt werden müssen.
    Eine Dienstleistung kann der Notar allerdings im Zusammenhang mit einer Übersetzung evtl. leisten. Er kann eine Kopie eines Originaldokuments beglaubigen (beglaubigte Kopie). Dies wird oft auch vom Bürgerbüro oder im Rathaus einer Stadt angeboten und ist immer dann sinnvoll wenn die Übersetzung mit einer beglaubigten Kopie verbunden werden soll.

 

Fragen im Zusammenhang mit Übersetzungen