AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

  1. Für das Vertragsverhältnis zwischen der Brensing Übersetzungen, Grudene 9, 58644 Iserlohn und den Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Brensing Übersetzungen betreibt einen Übersetzungsservice zur Anfertigung von Übersetzungen, Korrekturlesungen, Lektoraten sowie zur Erbringung von Dolmetscherdienstleistungen.
  3. Die Dolmetscher dürfen nur für diejenige Aufgabe eingesetzt werden, für die sie gebucht wurden. Für zusätzliche Aufträge vor Ort wie beispielsweise schriftliche Übersetzungen, Protokollführung, organisatorische Tätigkeiten können sie nicht herangezogen werden, es sei denn dies wurde vorher vereinbart und alle Beteiligten wurden darüber informiert und haben ihr Einverständnis gegeben.
  4. Texte mit strafbarem Inhalt und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, können von Brensing Übersetzungen - auch nach Vertragsschluss - zurückgewiesen werden. Im Übrigen soll ein Text nur unter besonderen Umständen - auch nach Vertragsschluss - zurückgewiesen werden, z.B. dann, wenn wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Kunden angegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist. Der Dolmetscher hat das Recht, eine Arbeit vor Ort beim Kunden aus schwerwiegenden Gründen, z.B. moralisch-ethischen Gründen, abzulehnen.
  5. Die Vorlage der Texte bei Brensing Übersetzungen durch den Kunden erfolgt in der Regel in elektronischer Form. Die Übersetzung erhält der Kunde in der Regel ebenfalls in elektronischer Form.
  6. Zusammen mit dem Auftrag gibt der Kunde das oder die Fachgebiete an, die der Text bzw. Dolmetschereinsatz seiner Meinung nach berührt. Die Angabe ist im eigenen Interesse mit größtmöglicher Sorgfalt vorzunehmen. Hat der Kunde bestimmte Terminologiewünsche, so teilt er dies mit und stellt entsprechendes Referenzmaterial (Mustertexte, Terminologieverzeichnisse und dergleichen) zur Verfügung. Im Sinne eines bestmöglichen Übersetzungs- bzw. Dolmetschergebnisses sollte davon Gebrauch gemacht werden.
  7. Der Kunde kann zeitkritische Übersetzungen als Eilauftrag buchen. Bei Bedarf vermerkt er dies deutlich in seinem Auftrag oder seiner Anfrage
  8. Der Kunde kann wählen, ob er seinen Text - vorbehaltlich der Auftragsannahme durch Brensing Übersetzungen - von vornherein zur Übersetzung freigibt oder sich vorher von Brensing Übersetzungen ein Angebot über die Kosten und den Zeitraum der Übersetzung erstellen lässt. Dieses Angebot ist kostenfrei und für beide Seiten unverbindlich.
    Der Vertrag wird wirksam geschlossen, sobald Brensing Übersetzungen 2 Werktage nach Eingang eines Auftrages nicht mitteilt, dass Brensing Übersetzungen den Auftrag in der gewünschten Form nicht ausführen kann.
  9. Stellt sich nach der Auftragsannahme durch Brensing Übersetzungen heraus, dass der Auftrag aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit des Übersetzers bzw. Dolmetschers oder technische Mängel im Netz) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden kann, informiert Brensing Übersetzungen den Kunden unverzüglich.
  10. Im Falle von Dolmetschen wird bei Auftragsstornierung durch den Kunden vor dem geplanten Einsatz und nach Auftragserteilung ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zzgl. eventuell bereits angefallener Reise- oder sonstiger Kosten fällig. Im Einzelfall können die Kosten auch höher liegen. Es obliegt Brensing Übersetzungen auf solche Kosten in einem Angebot hinzuweisen. Dem Kunden steht es in allen Fällen offen, den Nachweis zu führen, dass Brensing Übersetzungen tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
  11. Brensing Übersetzungen verpflichtet sich, die Übersetzung bzw. das Dolmetschen so ausführen zu lassen, dass diese keine Mängel aufweisen. Unerhebliche Mängel bleiben außer Betracht. Brensing Übersetzungen verpflichtet sich weiterhin, dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen oder Zusätze vorgenommen wird. Brensing Übersetzungen behält sich vor, gegebenenfalls Kommentare, Fußnoten etc. zum Verständnis des Textes in der Zielsprache einzufügen. Die Übersetzer und Dolmetscher arbeiten nach geläufigen Bräuchen und leisten ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen.
  12. Im Falle von Dolmetschleistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Dolmetscher gute Arbeitsbedingungen zu sichern, z.B. einwandfreie Hörbarkeit beim Kabinendolmetschen zu sichern und genügend Arbeitsraum. Es ist ausreichend Zeit einzuräumen, damit er in Ruhe seine Mahlzeiten einnehmen kann. Alle geschriebenen Texte, die die Vortragenden lesen, müssen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
  13. Die fertige Übersetzung wird von Brensing Übersetzungen auf Vollständigkeit und Datenformat sowie auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel hin überprüft und an den Kunden weitergeleitet. Erhebt der Kunde innerhalb von 14 Tagen - wobei die Frist mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (z.B. Absendeprotokoll) abgeschickt wurde - keinen Einwand, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.
    Rügt der Kunde innerhalb der 14-Tage-Frist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu beschreiben. Der Kunde hat gleichzeitig mitzuteilen, innerhalb welcher Frist der Mangel beseitigt werden soll. Brensing Übersetzungen wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im Übrigen innerhalb angemessener Frist veranlassen.Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist Brensing Übersetzungen berechtigt, auf Basis der vom Kunden wiederum in Textform so genau wie möglich beschriebenen Mängel, die Übersetzung nochmals nachzubessern.
    Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Herabsetzung des vereinbarten Honorars oder zur Rückgängigmachung des Vertrags berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an Brensing Übersetzungen zurück.
    Darüber hinausgehende Rechte stehen dem Kunden wegen Übersetzungsmängeln nur dann zu, wenn Brensing Übersetzungen, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Hingegen haftet Brensing Übersetzungen bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und der Gesundheit bei jedwedem Verschulden.
    In jedem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und umfasst weder Folgeschäden noch den entgangenen Gewinn. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf das Doppelte der vereinbarten Vergütung, maximal aber auf EUR 10.000 pro Schadensfall.
  14. Im Falle von Dolmetschleistungen können Mängel nur vor Ort gegenüber dem Dolmetscher geltend gemacht werden und sind vor Ort zu beseitigen. Brensing Übersetzungen erhält nach Abschluss des Dolmetschereinsatzes umgehend eine schriftliche Information des Kunden über die Art des Mangels und die durchgeführte Mängelbeseitigung.
  15. Darüber hinausgehende Ansprüche stehen dem Kunden nur dann zu, wenn Brensing Übersetzungen, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
    Brensing Übersetzungen stellt ein pünktliches Erscheinen des Dolmetschers sicher, ausgenommen sind Gründe, die höherer Gewalt unterliegen. Kann ein geplanter Einsatz eines bestimmten Dolmetschers aus Krankheitsgründen, höherer Gewalt oder sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Durchführung des Einsatzes. Brensing Übersetzungen hat das Recht einen angemessenen Ersatz im Rahmen der zeitlichen und räumlichen Möglichkeiten zu beschaffen, damit dem Kunden möglichst keine Nachteile durch diese Situation entstehen. Ein Anspruch auf diesen Ersatz hat der Kunde aber nicht.
  16. Brensing Übersetzungen berechnet dem Kunden das Honorar für die Übersetzung bzw. Dolmetscherleistung unverzüglich nach ihrer Fertigstellung bzw. Durchführung.
  17. Unbeschadet des vorstehend genannten (Datenverlust oder Datenmanipulation außerhalb des Einflussbereichs von Brensing Übersetzungen) wird Brensing Übersetzungen die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Tatsachen und Umstände geheim halten, es sei denn, Brensing Übersetzungen ist aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften usw. verpflichtet, die Informationen offenzulegen. Die von Brensing Übersetzungen eingesetzten Übersetzer werden ebenfalls von Brensing Übersetzungen auf entsprechende Geheimhaltung verpflichtet.
  18. Brensing Übersetzungen versichert, dass der Kunde die Übersetzung zeitlich und räumlich uneingeschränkt und ohne Stückzahlbegrenzung entsprechend dem mitgeteilten Verwendungszweck nutzen kann. Der Kunde ist auch zur Bearbeitung der Übersetzung berechtigt, ebenso zur Übertragung der Rechte an der Übersetzung auf Dritte im Wege der Lizenz oder auf andere Weise. Brensing Übersetzungen stellt den Kunden von allen Ansprüchen des Übersetzers frei. Jedoch gehen urheberrechtliche Nutzungsrechte an der Übersetzung erst nach vollständiger Entgeltentrichtung auf den Kunden über. Umgekehrt garantiert der Kunde, dass ihm alle Rechte an dem zu übersetzenden Text zustehen und er uneingeschränkt befugt ist, den Text übersetzen zu lassen. Der Kunde stellt Brensing Übersetzungen von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
    Bei einer Dolmetschleistung gilt das gesprochene Wort, d. h. das Produkt ist zur sofortigen Anhörung bestimmt. Ist eine Funk-/Fernseh-/ Internet-Übertragung oder auch eine nachträgliche Abspielmöglichkeit geplant, so ist zu beachten, dass die Aufzeichnung und Wiederverwendung der Dolmetschleistung generell möglich ist. In jedem Fall ist dies jedoch im Vorfeld mit Brensing Übersetzungen schriftlich zu vereinbaren, wobei dies auch eine gesonderte Honorarleistung mit sich bringen kann.
  19. Wegen eventueller, außerhalb des Einflussbereichs von Brensing Übersetzungen stehender möglicher Störungen im Internet bzw. bei Providern gilt Folgendes: Soweit die vorliegenden Bedingungen eine Kommunikation per E-Mail vorsehen und der Kunde nach den Umständen des konkreten Falles mit einer Reaktion von Brensing Übersetzungen rechnen müsste, diese aber ausbleibt, ist er verpflichtet, Brensing Übersetzungen dies auf andere geeignete Weise (z.B. telefonisch oder per Fax) anzuzeigen. Durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, Brensing Übersetzungen und dem Übersetzer kann eine 100%ige Vertraulichkeit leider nicht garantiert werden. Insbesondere ist nicht ausgeschlossen, dass E-Mails unbemerkt verloren gehen sowie von Dritten abgefangen, ge- oder verfälscht werden. Dem Kunden steht es frei, gegen Erstattung der Kosten die Übermittlung per Fax, Briefpost oder Kurier zu fordern.
    Unbeschadet des vorstehend in diesem Absatz genannten (Datenverlust oder Datenmanipulation außerhalb des Einflussbereichs von Brensing Übersetzungen) wird Brensing Übersetzungen die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Tatsachen und Umstände geheim halten, es sei denn, Brensing Übersetzungen ist aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften usw. verpflichtet, die Informationen offenzulegen. Die von Brensing Übersetzungen eingesetzten Übersetzer werden ebenfalls von Brensing Übersetzungen auf entsprechende Geheimhaltung verpflichtet.
  20. Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Brensing Übersetzungen und dem Kunden findet ergänzend ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts Anwendung.

 

 

 

Soweit zulässig ist Iserlohn ausschließlicher Gerichtsstand.
Stand: 16. November 2020