• für Behörden und offizielle Zwecke
  • ÜbersetzerInnen sind vom Gericht ermächtigt
  • mit Stempel und Unterschrift des Übersetzers
  • für das In- und Ausland
  • kommt kurzfristig per Post zu Ihnen und
  • noch schneller vorab als Scan per E-Mail (pdf-Datei)

Der Preis und die Lieferzeit richten sich nach Art, Umfang und Sprache der Dokumente. Senden Sie uns jetzt Ihre Dokumente zu für ein Angebot: info@brensing-uebersetzungen.de

Auch per WhatsApp: +49(0)152 320 954 14

Das sagen unsere Kunden (Rezensionen google mybusiness):

Kenneth Morrison:

"The best Translation firm you can get in Germany. Super schnelle Bearbeitung, Übersetzung, Beglaubigung und Zusendung per Post. 👍👍👍 Jederzeit sogar per WhatsApp erreichbar😃. Vielen herzlichen Dank für Ihre Arbeit. (Translated by Google) The best translation you can get in Germany. Super fast editing, Translation, certification and mailing. 👍👍👍 Even reachable via WhatsApp at any time😃. Thank you very much for your work."

 

Sabrina Chiperi:"Ich bin überwältigt, schneller Service super Zusammenarbeit. Meine Anfragen wurden binnen Minuten beantwortet. Kann ich zu 100% weiter empfehlen. 10000 Sterne ⭐🌟⭐🌟 (Translated by Google) I am overwhelmed, fast service great cooperation. My inquiries were answered within minutes. Can I recommend 100%. 10000 stars ⭐🌟⭐🌟"

 

Louisa Dalheimer:"Super schnelle Bearbeitung, Übersetzung, Beglaubigung und Zusendung per Post. 👍👍👍 Jederzeit sogar per WhatsApp erreichbar😃. Vielen herzlichen Dank für Ihre Arbeit. (Translated by Google) Super fast editing, Translation, certification and mailing. 👍👍👍 Even reachable via WhatsApp at any time😃. Thank you very much for your work."

 

Marianne Tomek:"Das war eine Zusammenarbeit, die glücklich machte. Ein Telefonanruf nach einem noch nicht verrauchten Ärger mit dem Standesamt Hamburg-Altona, Sie gaben kurzen freundlichen Überblick, was zu tun ist. Alles stimmte, ich habe es gemacht. Sie haben sofort geantwortet. Sie haben alle Zusagen präzise erfüllt. Ich habe gern gezahlt. Sie haben pünktlich geliefert. Jetzt kann ich mich wieder auf den Ärger in unserer Behörde freuen. Danke für Ihre gute Arbeit."

Dokumente und Urkunden

Beglaubigte Übersetzungen

Wir bieten Ihnen fachkundige beglaubigte Übersetzungen für Behörden, Ämter und Institutionen. Dies stellen wir sicher durch qualifizierte, ermächtigte Übersetzer. Wir achten darauf, dass der Übersetzer immer in die Muttersprache übersetzt, um das beste Ergebnis zu erzielen. Eine Kopie Ihrer Urkunde wird durch Stempel und Unterschrift mit der Übersetzung untrennbar verbunden. So ist der Ausgangstext ersichtlich und die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung kann leicht überprüft werden. Wir übersetzen z.B. ein Zeugnis, eine Heiratsurkunde oder einen Handelsregisterauszug; um nur drei Beispiele zu nennen. Die Übersetzer sind von einem Oberlandesgericht ermächtigt, allgemein beeidigt oder öffentlich bestellt eine solche Übersetzung durchzuführen. Zudem sind sie bei Gericht mit einem Aktenzeichen registriert. Benötigen Sie eine Apostille, so können wir Ihnen ebenfalls weiterhelfen.

Profitieren auch Sie von diesem sprachlichen und fachlichen Know-How. Wir sind gerne für sie da!

Beglaubigte Übersetzung Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer

Beglaubigte Übersetzungen benötigen in der Regel etwas mehr Zeit, da die gedruckte Version per Post versandt wird. Wir können Ihnen jedoch vorab einen Scan der beglaubigten Übersetzung per E-Mail zukommen lassen. Kleine Texte mit 1-3 Seiten können wir innerhalb von 3-4 Werktagen liefern. Ist der Textumfang größer, benötigen wir entsprechend länger.

Kosten der beglaubigten Übersetzung

Preise und Konditionen

Die Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Umfang des Textes. Dabei wird geprüft wie viele Worte oder Zeilen ein Text umfasst. Die Zeilen wiederum errechnen sich aus den einzelnen Zeichen, welche der Übersetzer für die Übersetzung erstellt. Hinzu kommt eine Gebühr für die Beglaubigung. Um die genauen Kosten ermitteln zu können, benötigen wir Ihren Text zur Ansicht. Bitte senden Sie uns die Datei per E-Mail an info@brensing-uebersetzungen.de. Wir erstellen Ihnen umgehend ein Angebot.

Ihre Anfrage beglaubigte Übersetzung

Ihre Anfrage

Bitte senden Sie uns Ihr Dokument per als Scan E-Mail zu. Er bildet die Grundlage für das weitere Vorgehen und eine kompetente Beratung. Sie erhalten von uns umgehend ein Angebot mit Preis und Lieferzeit. Wenn sie das Angebot per E-Mail bestätigen, beginnen wir mit der Übersetzung.


Übersetzungen von Urkunden und Dokumenten

Für die Übersetzung von offiziellen Dokumenten wie z.B. Zeugnissen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc. reicht eine einfache Übersetzung in der Regel nicht aus. Die Papiere werden oft von Ämtern und Behörden benötigt.  Diese verlangen einen Nachweis, dass die Unterlagen vollständig und richtig übersetzt wurden. Nicht jeder Übersetzer kann solche Übersetzungen vornehmen. Dazu müssen die jeweiligen Übersetzer einen besonderen Abschluss (Bestallung) nachweisen und sich bei Gericht registrieren lassen. Sie erhalten dann eine Registrierungsnummer und werden vom Gericht dazu ermächtigt eine sog. beglaubigte Übersetzung zu erstellen. Korrekterweise lautet die Bezeichnung „bescheinigte“ oder „bestätigte“ Übersetzung. Der Begriff „beglaubigte“ Übersetzung hat sich jedoch mittlerweile im Sprachgebrauch durchgesetzt. Mit ihrer Unterschrift und einem Siegel(Stempel) dürfen die Übersetzer nun die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigen.

 

Die Übersetzerin kann nun einen Stempel führen mit dem Inhalt: „Für den Bezirk des OLG…ermächtigte Übersetzerin für die…Sprache. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass Deutsch immer eine der beiden Sprachen ist. Wenn der Stempel also lautet: „Für den Bezirk des OLG Hamm ermächtigte Übersetzerin für die englische Sprache“, dann kann die Übersetzerin aus der deutschen Sprache in die englische Sprache übersetzen oder auch umgekehrt. Ist sie darüber hinaus auch für die französische Sprache ermächtigt, so kann sie nicht einfach eine beglaubigte Übersetzung Englisch nach Französisch erstellen. Sie muss den Umweg Englisch nach Deutsch und dann Deutsch nach Französisch wählen. Diese Vorgehensweise wird vom Gericht vorgegeben und hängt damit zusammen, dass die Amtssprache Deutsch ist und jedes Dokument zumindest in einer Version die deutsche Sprache enthalten muss.

 

Übersetzer und Dolmetscher, welche für Gerichte, Behörden und Ämter tätig sein wollen, müssen öffentlich bestellt und allgemein beeidigt werden. Dies funktioniert mit einer Bestallungsurkunde. Erhält ein Übersetzer eine solche Urkunde, so zeigt diese, dass er nicht nur über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügt, sondern sich auch zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und die notwendige Integrität mitbringt. 

 

Eine beglaubigte Übersetzung sollte übrigens immer sowohl den Originaltext (zumeist in Kopie) und die Übersetzung enthalten. Dazu werden beide Texte untrennbar miteinander verbunden. Dazu wird  die Übersetzung auf das Originaldokument gelegt und die obere linke Ecke aller Seiten umgeknickt und geklammert. Der Stempel mit Unterschrift wird nun auf den Knick gesetzt (Vorder- oder Rückseite). So kann die Übersetzung nicht mehr verändert werden, ohne das Dokument zu beschädigen.

 

Eine weitere Methode funktioniert mit einem Band, wie es z.B. auch bei Rechtsanwälten und Notaren Verwendung findet. Auch hier werden die Übersetzung und der Quelltext übereinander gelegt. Jedoch werden die Seiten nun gelocht, als wenn sie in einem Ordner abgelegt würden. Die Löcher werden verstärkt mit speziellen Ringen und es wird das oben genannte Band hindurchgeführt. Dieses wird nun mit einem Aufkleber fixiert. Hinzu kommen nun noch der Stempel und die Unterschrift des Übersetzers.

 

 

Fehler im Originaltext

 

Befindet sich in der Originalurkunde ein Fehler, so kann dieser bei der Übersetzung nicht einfach korrigiert werden. Da es sich um eine Urkunde, also ein offizielles Dokument handelt, muss die Übersetzung „originalgetreu“ sein. Dies kann z.B. ein falsches Geburtsdatum sein, welches durch einen Zahlendreher bei der Erstellung des Dokumentes entstanden ist. Oder ein Name wurde nicht richtig niedergeschrieben (z.B. Philipp statt Phillipp). Oft ist es in solchen Fällen nicht möglich ein neues Originaldokument anzufordern. Der Übersetzer hat nun jedoch noch eine Möglichkeit zu helfen. Es ist zulässig eine Fußnote oder Randnotiz unter die Übersetzung zu schreiben, in der auf die richtige Schreibweise hingewiesen wird. Ein Verweis auf den Personalausweis oder Reisepass mit den richtigen Daten bestätigt die korrekte Schreibweise.

 


Apostille/Legalisation/Überbeglaubigung von Dokumenten und Übersetzungen

Apostille Bundesverwaltungsamt Köln

Sie haben ein Dokument in deutscher Sprache (z.B. ein Zeugnis oder eine Ledigkeitsbescheinigung), welches sie im Ausland vorlegen müssen. Jetzt kann es sein, dass eine beglaubigte Übersetzung nicht ausreicht. Die Behörde im Ausland verlangt ggf. nach einer Apostille oder einer Legalisation.


Eine Apostille kann erteilt werden, wenn das Land für welches Ihr Dokument bestimmt ist dem Haager Übereinkommen zugestimmt hat. Eine Liste der Länder, welche dem Abkommen beigetreten sind findet sich im Internet z.B. hier. Die Apostille stellt somit eine Erleichterung dar, gegenüber der Legalisation. Für die Ausfertigung der Apostille sind die Verwaltungsorgane und Gerichte zuständig. Im Märkischen Kreis bzw. im Verwaltungsbezirk Arnsberg sind das die Bezirksregierung in Arnsberg, die Amtsgerichte und Landgerichte. Oft kann auch das Oberlandgericht in Dortmund weiterhelfen. Genauere Informationen finden Sie im Flyer der Bezirksregierung Arnsberg.


Für die Erstellung einer Apostille werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren steht in dem oben verlinkten Flyer oder ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen.  Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Beantragung der Apostille, da sowohl der Postweg seine Zeit benötigt als auch die Terminvergabe bei der persönlichen Vorsprache.


Ist das Land für welches ihr Dokument bestimmt ist nicht dem o.g. Abkommen beigetreten, so kann die Apostille nicht angefertigt werden und sie benötigen eine Legalisation. Diese kann ggf. bei dem zuständigen Konsulat angefertigt werden.


Eine andere bürokratische Hürde könnte darin bestehen, dass der Staat, für welches Ihr Dokument bzw. die Übersetzung erstellt wurde, eine Überbeglaubigung der bereits beglaubigten Übersetzung verlangt. Dabei wird vom zuständigen Oberlandgericht (OLG) nochmal bestätigt, dass der Übersetzer tatsächlich vor Gericht ermächtigt ist. Die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers wird damit auch bestätigt. Zuständig ist hier das Gericht bei dem der Übersetzer ermächtigt ist.
Grundsätzlich sollten Sie sich vorher bei der Behörde, welche die Papiere verlangt gut informieren in welcher Form die Dokumente vorgelegt werden müssen. Dies kann Ihnen Kosten und Aufwand ersparen. Manchmal bieten bestimmte Behörden und Institutionen auch Informationen dazu im Internet an.

Apostille für ein Abiturzeugnis in Rheinland-Pfalz

Viele Abiturienten erhalten im Frühjahr ihr Abiturzeugnis und einige möchten gerne im Ausland studieren. Für die ausländische Universität ist dann nicht nur eine Übersetzung nötig, sondern in vielen Fällen auch eine Apostille. Da es für die verschiedenen Bundesländer unterschiedliche Regelungen gibt, wie die Apostille angefertigt wird, soll an dieser Stelle erläutert werden, wie es funktionieren kann.

In Rheinland-Pfalz ist für die Anfertigung der Apostille eines Abiturzeugnisses die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Kaiserslautern zuständig. Details finden Sie in der hier verlinkten pdf-Datei "Verfahrensweise bei der Ausstellung von Apostillen und Beglaubigungen". der ADD. Durch die Apostille wird die Unterschrift, das Siegel und die Funktion des Beamten bestätigt, welcher das Zeugnis ausgestellt hat. Grundsätzlich muss das Abiturzeugnis im Original vorgelegt werden und es muss angegeben werden, für welches Land die Apostille bestimmt ist. Sie sollten jedoch prüfen, ob eine beglaubigte Kopie (kann bei der Gemeinde erstellt werden) auch zulässig ist.  Die Anforderung der Apostille sollte rechtzeitig erfolgen, da die Anfertigung der Apostille einige Tage dauern kann. Die Gebühren liegen bei ca. EUR 20-30, je nach Art der Ausfertigung. Erst wenn das Zeugnis durch die Apostille bestätigt wurde, wird die Übersetzung erstellt. Dabei wird die auch die Apostille übersetzt. 

Polizeiliches Führungszeugnis für das Ausland

Beglaubigung für das Ausland polizeiliches Führungszeugnis

Das Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt auf Wunsch ein polizeiliches Führungszeugnis. Informationen hierzu finden sich hier:https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html.

Das Führungszeugnis kann sogar online beantragt werden: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

 

Wer benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis? Hier einige Beispiele:

 

·         Arbeitsstelle im Ausland (Visum)

 

·         Praktikum in bestimmten Berufen im Inland (z.B. Kindergarten)

 

·         Ausbildung zum Berufskraftfahrer

 

Für die Verwendung im Ausland benötigen Sie auch eine Übersetzung des polizeilichen Führungszeugnisses. Bevor das Dokument übersetzt werden kann, sollten Sie jedoch prüfen, in welcher Form der Empfänger (zumeist die Behörde im Ausland) die Übersetzung verlangt. Der erste Schritt ist die Echtheit des polizeilichen Führungszeugnisses. Diese kann bescheinigt werden durch das Bundesamt für Justiz oder das Bundesverwaltungsamt. Hier wird die Echtheit des Dokumentes, die Befugnis des Beamten, welcher das Zeugnis ausgestellt hat und seine Unterschrift bestätigt. Erst wenn diese Echtheitsbescheinigung vorliegt, kann mit der Übersetzung begonnen werden. Bitte beachten Sie dabei, dass das polizeiliche Führungszeugnis so aktuell wie möglich ist. Es sollte in keinem Fall älter als drei Monate sein. Im Zweifel fragen Sie beim Empfänger nach, welche Zeitspanne noch akzeptabel ist.

Auf der rechten Seite sehen Sie ein Beispiel, wie so eine Echtheitsbescheinigung aussehen könnte. In diesem Fall ist das polizeiliche Führungszeugnis auch unterzeichnet. Dies ist nicht immer der Fall.


Apostille aus New York

Apostille aus New York

Hier sehen Sie ein Beispiel für eine Apostille aus New York. Diese wurde angefertigt, um das "marriage certificate" also die Heiratsurkunde zu bestätigen. Die amerikanische Heiratsurkunde und die Apostille wurden anschließend von uns übersetzt, um die Ehe auch in Deutschland anerkennen zu lassen.