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02. November 2017
Für die Verwendung von Dokumenten im Ausland, kann es nötig sein, dass Sie eine Apostille benötigen. Sie bestätigt die Echtheit des Dokuments und ggf. auch des aufgeführten Stempels und die Unterschrift des Beamten. Die Apostille muss vor dem Übersetzungsprozess eingeholt werden, denn sie wird auch übersetzt. Erkundigen Sie sich bei der Behörde, die das Dokument erstellt hat, welches Sie übersetzen wollen. Zuständig ist in der Regel eine übergeordnete Behörde.