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Übersetzungen für Abiturzeugnisse (ca. 5 Minuten)

Beglaubigte Übersetzung Abitur Zeugnis

Wollen Sie nach dem Abitur im Ausland studieren, so benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abiturzeugnisses. Was dabei zu beachten ist und welche Schritte ggf. schon vor der Übersetzung nötig sind zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.


Abitur geschafft
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Abitur! Das war ein hartes Stück Arbeit, aber nun haben Sie es geschafft. Jetzt wird erstmal richtig gefeiert.


Abiturzeugnis für die Uni im Ausland – Was verlangt die Uni und in welcher Form?
Wie geht es nun weiter? Evtl. möchten Sie studieren. Wohlmöglich im Ausland? Haben Sie schon alle notwendigen Unterlagen für das Studium zusammengetragen? Einige Unterlagen mussten Sie sicher schon zu einem früheren Zeitpunkt für die Bewerbung bei der Universität einreichen. Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife liegt Ihnen aber erst jetzt vor und kann nun nachgereicht werden. Für die ausländische Universität benötigen Sie in aller Regel eine Übersetzung Ihres Abiturzeugnisses. Wie diese Übersetzung auszusehen hat, gibt Ihnen im besten Fall die Uni vor. Leider sind die Informationen nicht immer so ausführlich und präzise wie man sich das wünschen würde. Besuchen Sie auf jeden Fall die Homepage der Uni und fragen ggf. auch in deren Verwaltung/Sekretariat nach, was von Ihnen verlangt wird.


Beglaubigte Übersetzung
Auf jeden Fall sollte es eine beglaubigte Übersetzung sein, da es sich ja um ein offizielles Dokument handelt, welches von der Schulbehörde ausgestellt wurde. Es ist möglich, dass Sie vor der Übersetzung zunächst eine Apostille oder Legalisation für Ihr Zeugnis benötigen. Details dazu finden sich auf unserer Hompage im Bereich "Beglaubigte Übersetzungen".  Wird dies nicht verlangt, erleichtert es den Übersetzungsprozess.


Einfache Kopie oder beglaubigte Kopie
Üblicherweise wird die Übersetzung mit einer Kopie des Originalzeugnisses verbunden. So hat man Quell- und Zieltext zusammen und das Original bleibt unangetastet. Einige Unis verlangen jedoch, dass die Übersetzung mit einer beglaubigten Kopie zusammengeheftet wird. D.h. auch hier gibt es einen Arbeitsschritt bevor die eigentliche Übersetzung begonnen werden kann. Eine beglaubigte Kopie erhalten Sie für gewöhnlich bei Ihrer Stadt im Bürgerbüro oder bei einem Kirchenamt. Manchmal bietet auch die Uni selber einen solchen Service an. Der AStA der TU Dortmund z.B. bietet einen Beglaubigungsservice für Studierende an. Auch ein Notar ist in der Lage eine beglaubigte Kopie zu erstellen. Für die meisten Unis dürfte folgendes Vorgehen funktionieren. Sie lassen bei der Stadt eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses anfertigen. Dieses senden Sie anschließend zu uns und wir erstellen eine beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses. Dabei heften wir dann die beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses mit der Übersetzung zusammen und die Übersetzerin bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit Stempel und Unterschrift. Zusätzlich erstellen wir noch einen Scan für den elektronischen Versand. Diese beglaubigte Übersetzung können Sie dann bei der Uni einreichen. Bewerben Sie sich bei mehreren Unis, so können wir natürlich auch mehrere Übersetzungen anfertigen. Bitte beachten Sie, dass sie dann bei der Stadt auch mehrere beglaubigte Kopien beauftragen.
Bitte beachten Sie, wie bei allen Übersetzungen offizieller Dokumente, dass Sie genügend Zeit einplanen. Die oben genannten Arbeitsschritte verzögern den Übersetzungsprozess zum Teil erheblich.


Infos auf der Homepage der Uni:
Hier kommen einige Beispiele, was die Unis verlangen:


Die Universität von Oxford schreibt z.B.: “Qualification certificates not issued in English must be accompanied by a legally certified translation into English.” Eine offizielle beglaubigte Übersetzung wird also verlangt!


Die Universität von Mailand (Università degli studi di Milano) verlangt eine „sworn translation“ also eine beglaubigte Übersetzung ins Italienische für Dokumente von anderen Universitäten, wobei das „high school diploma“ auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch und Deutsch akzeptiert wird.


McGill University in Kanada:
“Transcripts in languages other than English or French must be accompanied by an English or French translation prepared by the school. If your school cannot provide a translation, you must upload a translation from a certified translator.” Die Unterlagen müssen also in Englisch oder Französisch vorgelegt werden, am besten direkt von der Schule. Ist dies nicht möglich, so wird eine zertifizierte (beglaubigte) Übersetzung benötigt.



Für weitere Fragen zum Thema "Übersetzung von Abiturzeugnissen" stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen schon jetzt viel Erfolg im Studium!