Dolmetscher und Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Diese können auch als „allgemein beeidigte“ oder „ermächtigte“ bzw. „öffentlich bestellte“ Übersetzer/Dolmetscher bezeichnet werden. Nur sie dürfen eine sog. beglaubigte Übersetzung (Bestätigung der Übersetzung) erstellen, welche von Behörden und Ämtern verlangt werden.
Der/die Übersetzer/in ist vom Gericht ermächtigt oder beeidigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung zu bestätigen (umgangssprachlich: „beglaubigte Übersetzung“). Ein Beglaubigungsvermerk, ein Stempel und die Unterschrift kennzeichnen die Bestätigung der Übersetzung. Eine beglaubigte Übersetzung wird benötigt bei der Übersetzung von Urkunden und Dokumenten (wie. z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Zeugnissen) zur Vorlage bei Ämtern und Behörden.
Die Haager Apostille bietet verbesserte Rechtssicherheit im internationalen Urkundenverkehr. Besonders im Bereich der Übersetzungen wird sie häufig verwendet und sogar verlangt. Bevor ein Dokument übersetzt wird kann eine Apostille eingeholt werden. Eine Apostille bestätigt die Echtheit des Dokuments, die Befugnis des Beamten, welcher die Urkunde ausgestellt hat und seine Unterschrift. Sie sorgt damit für Rechtssicherheit auf internationaler Ebene und hilft ausländischen Behörden bei der Anerkennung von Dokumenten. Sie kann nur erteilt werden, sofern beide Länder dem Haager Übereinkommen von 1961 zugestimmt haben.
Wenn die Behörde im Ausland zusätzlich zur Übersetzung auch eine Apostille verlangt. Die Übersetzung Ihrer Dokumente dient einem bestimmten Zweck, wie z.B. die Anerkennung der Ehe oder der Vaterschaft bei einer Behörde im Ausland. Die Übersetzung benötigen die Behörden, damit Sie die Dokumente überhaupt lesen und verstehen können. Die Apostille dient zur Rechtssicherheit.
Das richtet sich nach der Art der Urkunde. In Deutschland werden Apostillen z.B. von den Bezirksregierungen erteilt oder aber auch von Landgerichten und vom Bundesverwaltungsamt. Es können aber auch noch andere Behörden zuständig sein. Bitte fragen Sie bei der Behörde nach, welche das Dokument ausgestellt hat.
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